Erlaubt ist jeder Kamin, der vom Schornsteinfeger abgenommen wurde und die aktuellen Emissionsschutzgesetze (BImSchV Stufe 2) einhält. Das gilt für Speicheröfen wie unseren kiimoto ebenso wie für klassische Kaminöfen.
Erlaubt ist jeder Kamin, der vom Schornsteinfeger abgenommen wurde und die aktuellen Emissionsschutzgesetze (BImSchV Stufe 2) einhält. Das gilt für Speicheröfen wie unseren kiimoto ebenso wie für klassische Kaminöfen.