Seit dem 1. Januar 2025 sind nur noch Öfen erlaubt, die die Grenzwerte der BImSchV Stufe 2 erfüllen. Das bedeutet konkret: maximal 0,15 g/m³ Staub und 4 g/m³ CO. Alte Öfen, die diese Werte nicht schaffen, mussten bis Ende 2024 stillgelegt oder nachgerüstet werden. Ein neuer kiimoto erfüllt diese Werte mühelos.