Welche Kaminöfen dürfen weiter betrieben werden?
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Welche Kaminöfen dürfen weiter betrieben werden?

Weiterbetrieb ist gestattet für: Grundöfen (handwerklich gesetzt), offene Kamine (nur gelegentlich), historische Öfen (vor 1950) und alle modernen Kaminöfen, die die BImSchV Stufe 2 erfüllen.

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