Weiterbetrieb ist gestattet für: Grundöfen (handwerklich gesetzt), offene Kamine (nur gelegentlich), historische Öfen (vor 1950) und alle modernen Kaminöfen, die die BImSchV Stufe 2 erfüllen.
Weiterbetrieb ist gestattet für: Grundöfen (handwerklich gesetzt), offene Kamine (nur gelegentlich), historische Öfen (vor 1950) und alle modernen Kaminöfen, die die BImSchV Stufe 2 erfüllen.