Nach dem Stichtag 31.12.2024 dürfen nur noch Geräte betrieben werden, die entweder jung genug sind (ab März 2010), nachgerüstet wurden oder die strengen Grenzwerte der BImSchV Stufe 2 nachweislich einhalten. Grundöfen und offene Kamine (nur gelegentlich genutzt) haben Sonderregelungen.