Ein generelles Verbot gibt es nicht. Das „Verbot“ bezog sich auf alte Öfen ohne Filtertechnik, deren Übergangsfristen gestaffelt zwischen 2020 und 2024 endeten. Seit 2025 gilt das Verbot für alle Altgeräte, die die Werte nicht schaffen.
Ein generelles Verbot gibt es nicht. Das „Verbot“ bezog sich auf alte Öfen ohne Filtertechnik, deren Übergangsfristen gestaffelt zwischen 2020 und 2024 endeten. Seit 2025 gilt das Verbot für alle Altgeräte, die die Werte nicht schaffen.